Schwangerenvorsorge

Langersehnte Freude? Gemischte Gefühle? Was bedeutet es für eine Frau, für ein Paar, ein Kind zu bekommen?

Schwangerschaft und die anschließende Geburt sind eine besondere Zeit. Der ganze Körper stellt sich um und das Leben verändert sich. Das kann durchaus auch zu widersprüchlichen Gedanken und Gefühlen führen und neben Freude können auch Zweifel und Ängste auftauchen.

Wir wollen Sie gut durch diese Zeit begleiten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – manchmal ist es sinnvoll diese vorher aufzuschreiben.

Die allermeisten Schwangerschaften verlaufen übrigens komplikationslos und die Kinder kommen gesund und munter zur Welt.

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Die Schwangerenvorsorge führen wir nach den Mutterschaftsrichtlinien durch.

Die Untersuchungen sind anfangs alle vier Wochen, ab der 32. Woche alle zwei Wochen vorgesehen. Bei Besonderheiten, Beschwerden oder Erkrankungen in der Schwangerschaft sind häufigere Untersuchungen möglich bzw. erforderlich. Alle Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen, den wir Ihnen zu Beginn der Schwangerschaft aushändigen und erklären.

Ihr Partner oder eine andere Vertrauensperson kann gern zu jeder Untersuchung mitkommen.

Drei Ultraschalluntersuchungen sind in der Schwangerschaft vorgesehen (Frühschwangerschaft, etwa 20. Woche und 30. Woche).

Bei diesen Untersuchungen geht es darum festzustellen, ob das Kind regelrecht gewachsen ist und durch Ultraschall feststellbare Fehlbildungen und Krankheiten auszuschließen. Darüber hinaus gibt es im Verlauf der Schwangerschaft immer wieder Situationen, die aus ärztlicher Sicht einen zusätzlichen Ultraschall erfordern. Diese gehen dann selbstverständlich zu Lasten der Krankenkasse.

Anders verhält es sich, wenn Sie einen zusätzlichen Ultraschall außerhalb der medizinisch notwendigen Kontrollen wünschen, vielleicht um mit dem werdenden Vater das Kind einmal in Ruhe zu betrachten. In diesem Fall müssten Sie die Ultraschallleistungen selbst bezahlen.

Zusätzliche weitere Untersuchungen die sinnvoll sein können, aber nicht in den gesetzlichen Vorsorgerichtlinien enthalten sind bieten wir als Individuelle Gesundheits Leistungen (IGeL) an. Diese müssten also von Ihnen selbst bezahlt werden.

Antikörpertest auf Toxoplasmose

Der Antikörpertest auf Toxoplasmose ist sinnvoll: Frauen, die wissen, dass sie keine Antikörper und damit keinen Schutz gegen Toxoplasmose haben sollten sich dann entsprechend verhalten (z.B. Vermeidung von Katzenkontakt, kein Genuss von rohem Fleisch).

Wenn in der Schwangerschaft eine frische Infektion nachgewiesen wird, kann medikamentös behandelt werden.

Abstrichentnahme auf Streptokokken B

Streptokokken B sind Bakterien die in Dickdarm und Scheide vorkommen können. Sie sind für die betroffenen Frauen harmlos. Unter der Geburt kann aber das Neugeborene damit angesteckt werden, was in seltenen Fällen zu einer schweren Erkrankung des Neugeborenen führen kann.

Wenn bekannt ist dass die Schwangere Trägerin der Streptokokken B ist, kann unter der Geburt ein Antibiotikum gegeben werden, und somit eine Erkrankung des Neugeborenen in den meisten Fällen verhindert werden.

NIPD (nichtinvasive Pränataldiagnostik) ermöglichen eine genetische Untersuchung des Kindes mittels Blutprobe der Schwangeren

Seit August 2012 ist dieser neue Bluttest verfügbar, bei dem man über eine Blutentnahme bei der Schwangeren ab der 10. Schwangerschaftswoche kleine Stückchen des kindlichen Erbgutes nachweisen kann. Diese Stückchen des Erbgutes werden dann einer speziellen Untersuchung zugänglich gemacht. Mittels eines sehr komplexen Analyseverfahrens können so Störungen der Anzahl der Chromosomen 21, 13 und 18, X und Y erkannt werden. Es lässt sich (bis zu 99 %) recht zuverlässig eine Trisomie 21 erkennen. 

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